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Ob der Elektrorollstuhl im Flugzeug und dessen Transport mitgeführt werden darf

Es gibt keine Behindertensitze im Flugzeug und behinderte Passagiere können nicht mit ihren eigenen Rollstühlen in das Flugzeug einsteigen.
Passagiere im Rollstuhl sollten beim Ticketkauf einen Antrag stellen. Bei der Änderung der Bordkarte wird für den Transfer ein speziell für die Luftfahrt geeigneter Rollstuhl (Größe ist für den Einsatz im Flugzeug geeignet, mit fester Vorrichtung und Sicherheitsgurt für den Flugbetrieb) erforderlich. Rollstuhl des Passagiers, Rollstuhl des Passagiers muss das kostenlose Check-in-Verfahren durchlaufen; Während der Sicherheitskontrolle gibt es einen speziellen Rollstuhldurchgang.
Nach dem Einsteigen in das Flugzeug gibt es einen speziellen Parkplatz für Rollstühle, an dem der Rollstuhl befestigt werden kann.
Es ist zu beachten, dass eine behinderte Person, die berechtigt ist, einen Flug zu nehmen, die Fluggesellschaft auffordert, Einrichtungen oder Dienstleistungen wie im Flugzeug verwendeten medizinischen Sauerstoff, zugelassene Elektrorollstühle und schmale Rollstühle für Bordflugzeuge bereitzustellen, dies erwähnen sollte zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens jedoch später. 72 Stunden vor Abflug.
Daher müssen Menschen mit Behinderungen auf den Flug achten und sich vor der Buchung eines Tickets so früh wie möglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, damit diese sich koordinieren und vorbereiten kann. Behinderte sollten am Tag des Boardings mehr als 3 Stunden im Voraus am Flughafen eintreffen, um mehr Zeit für die Bordkarte, die Gepäckkontrolle, die Sicherheitskontrolle und das Boarding zu haben.

Wenn Sie einen Rollstuhl mitbringen müssen, müssen Sie sich anmelden.
1) Transport von manuellen Rollstühlen
A. Manuelle Rollstühle sollten als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
B. Rollstühle, die von kranken und behinderten Passagieren genutzt werden, können kostenlos befördert werden und sind nicht im Freigepäck enthalten.
C. Passagiere, die beim Einsteigen mit Zustimmung und vorheriger Absprache ihre eigenen Rollstühle benutzen (z. B. Gruppenrollstuhlpassagiere), sollten ihre Rollstühle am Flugsteig übergeben, wenn die Passagiere das Flugzeug besteigen.
2) Transport eines Elektrorollstuhls
A. Elektrorollstühle sollten als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
B. Elektrorollstühle, die von kranken und behinderten Passagieren genutzt werden, können kostenlos befördert werden und sind nicht im Freigepäck enthalten.
C. Beim Einchecken des Elektrorollstuhls muss dessen Verpackung folgende Anforderungen erfüllen:

1) Bei einem Rollstuhl, der mit einer auslaufsicheren Batterie ausgestattet ist, müssen die beiden Pole der Batterie einen Kurzschluss verhindern können und die Batterie muss fest im Rollstuhl installiert sein.
(2) Bei Rollstühlen, die mit nicht auslaufsicheren Batterien ausgestattet sind, muss die Batterie entfernt werden. Rollstühle dürfen als uneingeschränktes aufgegebenes Gepäck transportiert werden, und entnommene Batterien müssen in stabiler, starrer Verpackung wie folgt transportiert werden: Diese müssen luftdicht, unempfindlich gegen das Austreten von Batterieflüssigkeit und auf geeignete Weise gesichert sein, beispielsweise mit Riemen, Klammern oder Halterungen Befestigen Sie es auf der Palette oder im Frachtraum (stützen Sie es nicht mit Fracht oder Gepäck ab).
Batterien müssen vor Kurzschlüssen geschützt und aufrecht in der Verpackung befestigt und mit geeignetem saugfähigem Material gefüllt sein, damit sie die aus den Batterien austretende Flüssigkeit vollständig aufnehmen können.
Diese Pakete müssen mit „Batterie, nass, Rollstuhl“ („Batterie für Rollstuhl, nass“) oder „Batterie, nass, mit Mobilitätshilfe“ („Batterie für Mobilitätshilfe, nass“) gekennzeichnet sein. und bringen Sie das Etikett „ätzend“ („ätzend“) und das Verpackungsetikett an.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 31. Okt. 2022