Kippen!
Ob Elektrorollstuhl oder manueller Rollstuhl, das Schieben im Flugzeug ist nicht erlaubt, es muss kontrolliert werden!
Rollstühle mit auslaufsicheren Batterien:
Es muss sichergestellt werden, dass die Batterie nicht kurzgeschlossen wird und sicher am Rollstuhl installiert ist;Wenn die Batterie zerlegt werden kann, muss die Batterie entfernt, in eine starke Hartverpackung gelegt und als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum verstaut werden.
Rollstühle mit auslaufsicheren Batterien:
Die Batterie muss herausgenommen und in eine starke, starre Verpackung gelegt werden, die auslaufsicher ist, um sicherzustellen, dass die Batterie nicht kurzgeschlossen wird, und mit geeignetem absorbierendem Material um sie herum gefüllt ist, um auslaufende Flüssigkeit aufzusaugen.
Rollstühle mit Lithium-Ionen-Akkus:
Passagiere müssen die Batterie entfernen und die Batterie in die Kabine tragen;die Nennwattstunde jeder Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten;Wenn der Rollstuhl mit 2 Batterien ausgestattet ist, darf die Nennwattstunde jeder Batterie 160 Wh nicht überschreiten.Jeder Passagier darf höchstens eine Ersatzbatterie mit einer Nennwattstunde von nicht mehr als 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit einer Nennwattstunde von jeweils nicht mehr als 160 Wh mitführen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 29. November 2022